Der ESRS E1 Klimawandel bündelt die themenbezogenen Pflichtstandards der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Berichterstattung umfasst neun Kategorien von
Angabepflichtenmit beispielsweise THG-Bilanzen, Klimazielen und Reduktionsmaßnahmen. Eine mögliche Berichtspflicht muss für jedes Unternehmen individuell bewertet werden. Ab dem Jahr 2026 fallen auch kleine und mittlere Unternehmen in den Anwendungsbereich der CSRD**.
Die aktuelle Version des ESRS E1 Klimaschutz in der deutschen Übersetzung vom 31.07.2023 finden Sie im Anhang C ab Seite 75: