CBAM oder CO2-Grenzausgleichsmechanismus verpflichtet Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren, zum Kauf von CBAM-Emissionszertifikaten. Ziel ist es, die Differenz zwischen dem im Herkunftsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen. Sie gilt für Strom, Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Eisen und Stahl.
EU Importeur
Prüfung ob importierte Güter von CBAM betroffen sind, indem KN-Codes mit Anhang 1 der CBAM-Verordnung verglichen werden
Registrierung für das CBAM-Übergangsregister über die NCA (National CBAM Competent Authority), um vierteljährliche CBAM-Berichte einzureichen NCA
Erstellung von CBAM-Berichten in der Übergangsphase unter Verwendung der KN-Codes und der Standardwerte im Anhang 1 der CBAM-Verordnung. Gleichzeitige Vorbereitung auf Anfragen von Lieferanten für deren eingebettete Emissionen
Forderung der Emissionsdaten von außereuropäischen Lieferanten und Verwendung der offiziellen Excel-Vorlage.
Vierteljährliche Einreichung der CBAM Berichte über das Übergangssystem
Nicht EU-Exporteur
Definition der Systemgrenzen im Zusammenhang mit den Produktionsprozessen
Ermittlung der relevanten Parameter und Methoden und anschließende Durchführung der Überwachung
Zuordnung der Emissionen zu den Produktionsprozessen und den Waren
Hinzufügen der spezifischen eingebetteten Emissionen relevanter Vorläuferstoffe
Bestimmung der spezifischen eingebetteten Emissionen von CBAM-Waren (KN-Codes)