ESRS E1: Berichtsfähigkeit zum Klimawandel
Wir unterstützen bei der Erhebung, Berechnung und Vorbereitung der Berichterstattung der quantitativen Angaben zum Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (ESRS E1-1 bis E1-9) nach den sektorunabhängigen Kernstandards der EFRAG.
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Offenlegungspflichten zu Klimaschutz gemäß CSRD

Wir befähigen ihr Unternehmen zur Berichterstattung der klimabezogenen Offenlegungsplichten nach CSRD für die Indikatoren ESRS E1-1 bis E1-9.

Unsere Leistungen

European Sustainability Reporting Standard (ESRS) für Klimaschutz

Der ESRS E1 Klimawandel bündelt die themenbezogenen Pflichtstandards der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Berichterstattung umfasst neun Kategorien von Angabepflichtenmit beispielsweise THG-Bilanzen, Klimazielen und Reduktionsmaßnahmen. Eine mögliche Berichtspflicht muss für jedes Unternehmen individuell bewertet werden. Ab dem Jahr 2026 fallen auch kleine und mittlere Unternehmen in den Anwendungsbereich der CSRD**.

Die aktuelle Version des ESRS E1 Klimaschutz in der deutschen Übersetzung vom 31.07.2023 finden Sie im Anhang C ab Seite 75:​
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Erik Jakob
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